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Berufliche Neuorientierung & Praxis

Abfindung versteuern und berechnen: So können Sie Ihr Abfindungs-Netto optimieren

Was bei Kündigung, Verhandlung und Steuern über Ihr Abfindungs-Netto entscheidet

Autor Jürgen Wöst

Ein Wechsel nach vielen Jahren Betriebszugehörigkeit ohne Abfindung ist finanziell schmerzhaft. Noch problematischer wird es, wenn eine Arbeitgeberkündigung im höheren Alter erfolgt und die finanzielle Absicherung plötzlich zur strategischen Frage wird. In meiner Beratung erlebe ich häufig, dass sehr erfahrene Führungskräfte fachlich souverän sind, in finanzieller Hinsicht aber unvorbereitet in diese Situation geraten. Nicht aus Naivität, sondern weil Bruttozahlen trügerisch sind und steuerliche Effekte unterschätzt werden.
Hier ein paar Gedanken dazu, wie Sie die finanziellen Auswirkungen einer Kündigung besser einordnen und Ihr Abfindungs-Netto beeinflussen können. Nicht durch Tricks, sondern durch saubere Struktur, Timing und Vorbereitung.

Abfindung berechnen heißt, brutto und netto sauber zu trennen

Viele Gespräche starten mit der Frage: Ist die Abfindung gut oder schlecht? Gemeint ist meist die Bruttosumme. Entscheidend ist jedoch, was nach Steuern tatsächlich bleibt. Abfindungen unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer, sind als echte Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes grundsätzlich jedoch nicht sozialversicherungspflichtig. Das ist ein Vorteil, wird aber häufig überschätzt.

Relevant sind unter anderem folgende Faktoren:

  • Höhe der Abfindung im Verhältnis zum übrigen Jahreseinkommen
  • Zeitpunkt der Auszahlung
  • Steuerprogression im Auszahlungsjahr
  • Anwendbarkeit der Fünftelregelung

Wer eine Abfindung berechnen möchte, muss immer die individuelle Einkommenssituation betrachten. Pauschale Rechner liefern nur grobe Schätzungen und sind insbesondere für Topmanager mit komplexeren Einkommensstrukturen meist unzureichend.

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